XBA Rechnungswesen: Basiszins, Verzugszinsen, Mahnverfahren   Print  

Das XBA Rechnungswesen kann Verzugszinsen für die Offenen Posten berechnen und in der Mahnung ausweisen. Dabei werden die Offenen Posten sowie Teilzahlungen anteilig berücksichtigt. In den Stammdaten des Mahnverfahrens geben Sie den geltenden Zinssatz an, für einzelne Mahnstufen kann dann die Verzugszinsenberechnung aktiviert bzw. deaktiviert werden.

Verbraucher oder Geschäftskunde?

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt und von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 gilt ein Basiszinssatz von 0,12 %
(01.07.2011 bis 31.12.2011: 0,37 %)

Daraus ergeben sich folgende Verzugszinsen:
für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 5,12 % (Basiszins + 5 %)
für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 % (Basiszins + 8 %)

Im XBA Rechnungswesen ist ein Standard-Mahnverfahren mitgeliefert. Richten Sie für die Verzugszinsenberechnung am besten einfach zwei zusätzliche Mahnverfahren ein, zum Beispiel:
"Mahnung_Endverbraucher" (mit z.Zt. 5,12 % Verzugszinsen)
"Mahnung_Geschäftskunden" (mit z.Zt. 8,12 % Verzugszinsen)

Aktualisieren Sie die Zinssätze jeweils zum 1. Januar und 1. Juli.

Den jeweils aktuellen Basiszinssatz finden Sie auf dieser Seite, aber auch im Internet (siehe oben rechts). Dort sind auch die Basiszinssätze zurückliegender Zeiträume aufgeführt.

Das XBA Rechnungswesen kann Verzugszinsen für die Offenen Posten berechnen und in der Mahnung ausweisen. Dabei werden die Offenen Posten sowie Teilzahlungen anteilig berücksichtigt. In den Stammdaten des Mahnverfahrens geben Sie den geltenden Zinssatz an, für einzelne Mahnstufen kann dann die Verzugszinsenberechnung aktiviert bzw. deaktiviert werden.

Verbraucher oder Geschäftskunde?

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt und von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 gilt ein Basiszinssatz von 0,12 %
(01.07.2011 bis 31.12.2011: 0,37 %)

Daraus ergeben sich folgende Verzugszinsen:
für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 5,12 % (Basiszins + 5 %)
für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 % (Basiszins + 8 %)

Im XBA Rechnungswesen ist ein Standard-Mahnverfahren mitgeliefert. Richten Sie für die Verzugszinsenberechnung am besten einfach zwei zusätzliche Mahnverfahren ein, zum Beispiel:
"Mahnung_Endverbraucher" (mit z.Zt. 5,12 % Verzugszinsen)
"Mahnung_Geschäftskunden" (mit z.Zt. 8,12 % Verzugszinsen)

Aktualisieren Sie die Zinssätze jeweils zum 1. Januar und 1. Juli.

Den jeweils aktuellen Basiszinssatz finden Sie auf dieser Seite, aber auch im Internet (siehe oben rechts). Dort sind auch die Basiszinssätze zurückliegender Zeiträume aufgeführt.